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Hinweisgebersystem - Einreichung von Hinweisen

Das korrekte und regelkonforme Verhalten trägt bei Harz Energie höchste Priorität und bildet das Fundament unseres Erfolgs. Seriöse Hinweise über Complianceverstöße helfen uns diesen frühzeitig entgegenzuwirken und somit Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner zu reduzieren.

Mitarbeiter, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Mitarbeiter, Dienstleister und Lieferanten sowie deren Mitarbeiter und Freelancer, Anteilseigner und Mitglieder des Aufsichts-, Leitungs- und Verwaltungsorgans haben jederzeit die Möglichkeit, regelwidriges Verhalten zu melden. Hierfür stellen wir über mehrere Kanäle die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Jede Meldung wird geprüft und konsequent nachgegangen. Hierbei werden die Interessen der hinweisgebenden Personen sowie deren Vertraulichkeit geschützt. Druck auf hinweisgebende Personen oder daraus resultierende Nachteile werden nicht toleriert, sodass diese keine Sanktion für die Abgabe ihres Hinweises zu befürchten haben.

Wir halten Sie dazu an, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen. Dieses ermöglicht Ihnen eine anonyme Abgabe Ihres Hinweises und gewährleistet zudem eine vertrauensvolle Kommunikation.

Im Folgenden finden Sie die Meldewege, die wir für die Einreichung von Hinweisen eingerichtet haben.

Ungeachtet für welchen Weg Sie sich entscheiden, Sie erhalten eine Eingangsbestätigung über Ihren Hinweis und auch eine finale Rückmeldung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Alle Hinweise werden zunächst von unserem Dienstleister, der

S-CON GmbH & Co. KG

aufgenommen und dann anonym an uns weitergeleitet. Wenn Sie S-CON gegenüber ebenfalls anonym bleiben wollen, kann dies nur vollständig über die Nutzung des Hinweisgebersystems im Folgenden gewährleistet werden.

Digitales Hinweisgebersystem

Über das digitale Hinweisgebersystem können mögliche Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien anonym gemeldet werden.

Das Hinweisgebersystem steht Ihnen unter

https://harzenergie.hinweis.one/de/

zur Verfügung.

Telefonische Hinweise

Hinweise können außerdem über die Nutzung einer telefonischen Hotline abgegeben werden.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag (Feiertage und Wochenenden ausgenommen) von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr unter der Rufnummer

0 800 88 44 66 84 erreichbar.

Postalische Hinweise

Alternativ können Hinweise auch per Post eingereicht werden. Hierfür steht ein separates Postfach zur Verfügung, um die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen zu schützen.

S-CON GmbH & Co. KG
Postfach 51 05 28
30635 Hannover

Persönliche Hinweise

Sie können auch im persönlichen Gespräch einen Hinweis einreichen. Dazu können Sie über einen der vorgenannten Meldekanäle einen persönlichen Termin abstimmen.

Externe Meldestellen

Abseits der internen Meldestelle bestehen nachfolgende externe Meldestellen des Bundes:

Bundesamt für Justiz (BfJ)

Digitales Hinweisgebersystem

https://www.bundesjustizamt.de

Postalisch

Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094

Telefonisch

Die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz nimmt Hinweise telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr entgegen.

Telefon: +49228 99 410-6644

Bei persönlichem Erscheinen

Die externe Meldestelle des Bundes nimmt Ihre Hinweise persönlich entgegen. Bitte vereinbaren Sie hierzu schriftlich oder telefonisch einen Gesprächstermin.

Bundeskartellamt

Digitales Hinweisgebersystem

https://www.bundeskartellamt.de

Postalisch

Bundeskartellamt
- Externe Meldestelle -
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn

Telefonisch

Die externe Meldestelle beim Bundeskartellamt nimmt Hinweise telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr entgegen.

Telefon: 0228 9499 5980

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Digitales Hinweisgebersystem

https://www.bafin.de

Postalisch

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Hinweisgeberstelle
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Telefonisch

Die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz nimmt Hinweise telefonisch von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr entgegen.

Telefon: 0228/ 4108-2355

Bei persönlichem Erscheinen

Die externe Meldestelle nimmt Ihre Hinweise persönlich entgegen. Bitte vereinbaren Sie hierzu schriftlich oder telefonisch einen Gesprächstermin.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Hinweisgeberstelle
Dreizehnmorgenweg 44-48
53175 Bonn